Rechtsprechung
BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 242 StGB; § 249 StGB; § 250 StGB; § 241 StGB; § 267 Abs. 1 StPO
Schwerer Raub; Diebstahl (Vollendung der Wegnahme: Gewahrsamswechsel, tatsächliche Sachherrschaft); Bedrohung (Feststellungen; Urteilsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an eine zur Vollendung des Diebstahls führende Wegnahme; Wechsel der tatsächlichen Sachherrschaft als maßgebliches Kriterium für eine vollendete Wegnahme
- Judicialis
StGB § 241 Abs. 1; ; StGB § 249; ; StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 252; ; StPO § 267 Abs. 1 Satz 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 242 Abs. 1
Vollendung beim Ladendiebstahl - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Vollendeter Diebstahl trotz offenem, beobachtetem Wegtragen der Beute aus dem Ladenlokal
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 624
- NStZ 2009, 267 (Ls.)
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 06.10.1961 - 2 StR 289/61
Selbstbedienung - § 242 StGB, Einstecken, Beobachtung, Vollendung
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist entscheidend, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273 ff.) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (…Fischer, StGB 55. Aufl. § 242 Rdn. 17 m. w. N.). - BGH, 21.04.1970 - 1 StR 45/70
eingestecktes Geld - § 242 StGB, Sachherrschaft, für Gewahrsamswechsel genügt …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens (BGHSt 23, 254, 255). - BGH, 27.08.1986 - 3 StR 264/86
Unzulässigkeit der Revision auf Grund unzulänglicher Mitteilung der …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Hiervon ausgehend lässt die Rechtsprechung bei handlichen und leicht beweglichen Sachen regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das offene Wegtragen des Gegenstands als Wegnahmehandlung genügen und weist in Fällen, in denen der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, einer Person jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft zu, wenn sie den umschlossenen Herrschaftsbereich des Gewahrsamsinhabers verlassen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1967, 896; BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 1; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141;… Ruß in LK 11. Aufl. § 242 Rdn. 42). - OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03
Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen …
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Hiervon ausgehend lässt die Rechtsprechung bei handlichen und leicht beweglichen Sachen regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das offene Wegtragen des Gegenstands als Wegnahmehandlung genügen und weist in Fällen, in denen der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, einer Person jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft zu, wenn sie den umschlossenen Herrschaftsbereich des Gewahrsamsinhabers verlassen hat (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1967, 896;… BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 1; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 140, 141;… Ruß in LK 11. Aufl. § 242 Rdn. 42). - BGH, 03.07.1962 - 1 StR 213/62
Auszug aus BGH, 26.06.2008 - 3 StR 182/08
Das bloße Halten eines kleinen Messers vor den Bauch des Geschädigten kann auch die Bedrohung nur mit einem Vergehen, z. B. einer Körperverletzung sein (vgl. zur subjektiven Seite BGHSt 17, 307 ff.;… Träger/Schluckebier in LK 11. Aufl. § 241 Rdn. 14 m. w. N.).
- BGH, 16.09.2014 - 3 StR 373/14
Räuberischer Diebstahl (Vollendung der Wegnahme bei kleinen Gegenständen; …
Einen bereits gesicherten Gewahrsam setzt die Tatvollendung nicht voraus (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625 mwN). - BGH, 06.03.2019 - 5 StR 593/18
Vollendete Wegnahme beim Diebstahl (Gewahrsam; Sachherrschaft; Anschauungen des …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach ständiger Rechtsprechung nach den Anschauungen des täglichen Lebens (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624).Ob er hierbei die Aussicht hat, den Gewahrsam längere Zeit aufrechtzuerhalten, ist für die Frage, ob die Wegnahme vollendet ist, ohne Belang (…RG, aaO), denn die Tatvollendung setzt keinen gesicherten Gewahrsam voraus (BGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, und vom 18. Februar 2010 - 3 StR 556/09, NStZ 2011, 158, 159).
- OLG Dresden, 12.03.2015 - 2 OLG 22 Ss 14/15
Diebstahl von Bekleidung
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271 ff. [273]; BGH, NStZ 2008, 624 [625]) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen.Auch wäre der Diebstahlstatbestand - auch bei größeren Sachen, wie vorliegend Jacken und Schuhe - zweifelsfrei dann vollendet gewesen, wenn der Angeklagte mit den Gegenständen die Geschäftsräume verlassen hätte (…BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624 [625]).
Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe vermag der Senat, dem ein Rückgriff auf die Akten für die rechtliche Überprüfung des angefochtenen Urteils verwehrt ist (OLG Hamm NStZ 2008, 154 f.), anhand der Urteilsgründe nicht zu beurteilen, ob - entsprechend der Verurteilung des Angeklagten - jeweils eine vollendete oder lediglich eine versuchte Wegnahme und damit eine Versuchsstrafbarkeit gemäß §§ 242 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB in Betracht kommt (vgl. BGH NStZ-RR 2012, 207; BGH StraFo 2008, 478).
- OLG Hamm, 06.05.2013 - 5 RVs 38/13
Anforderungen an die Feststellungen zur "Wegnahme" i.S.d. § 242 StGB
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (BGH, NStZ 2008, 624, 625).Bei handlichen und leicht beweglichen Sachen reicht andererseits regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das (offene) Wegtragen des Gegenstandes als Wegnahmehandlung aus, wobei die Rechtsprechung dann, wenn der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, ihm jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft im Sinne einer vollendeten Wegnahme zuweist, wenn er den umschlossenen Herrschaftsbereich des (ursprünglichen) Gewahrsamsinhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (…BGHR StGB § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).
- BGH, 06.07.2010 - 3 StR 180/10
Räuberischer Diebstahl (taugliche Vortat); Wegnahme (handliche Gegenstände; …
Bei handlichen und leicht zu bewegenden Gegenständen genügt hierfür ein bloßes Ergreifen und Festhalten jedenfalls dann, wenn der Berechtigte seine ungehinderte Verfügungsgewalt nur noch gegen den Willen des Täters und unter Anwendung von körperlicher Gewalt wiederherstellen könnte (BGH NStZ 2008, 624, 625 mwN). - BGH, 01.03.2012 - 3 StR 434/11
Diebstahl (Zueignungsabsicht) und Unterschlagung
Diese konnte im Falle noch nicht vollendeter Wegnahme der Waren im Zeitpunkt des Verlassens des jeweiligen Marktes (vgl. dazu BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, BGHR StGB § 242 Abs. 1 Wegnahme 12) zur Strafbarkeit der Angeklagten wegen (versuchten) Diebstahls führen. - BGH, 08.03.2012 - 4 StR 629/11
Gewerbsmäßige Hehlerei (Drittverschaffung); Anwendbarkeit des deutschen …
Eine Aufhebung in vollem Umfang hat auch dann zu erfolgen, wenn ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Tatgeschehen, das der Verurteilung zu Grunde liegt, und dem Geschehen, auf dessen Grundlage eine Verurteilung möglicherweise in Betracht kommt, nach den Umständen des Falles nicht auszuschließen ist (BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08 Rn. 10). - OLG Hamm, 14.11.2013 - 5 RVs 111/13
Anforderungen an die Darstellung des Entwendungsvorgangs beim Diebstahl in den …
Entscheidend für die Frage des Wechsels der tatsächlichen Sachherrschaft ist, dass der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass er sie ohne Behinderung durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben kann (vgl. BGHSt 16, 271, 273 ff.; BGH, NStZ 2008, 624, 625) und dieser über die Sache nicht mehr verfügen kann, ohne seinerseits die Verfügungsgewalt des Täters zu brechen (…vgl. BGH, a.a.O.).Bei handlichen und leicht beweglichen Sachen reicht andererseits regelmäßig schon ein Ergreifen und Festhalten bzw. das (offene) Wegtragen des Gegenstandes als Wegnahmehandlung aus, wobei die Rechtsprechung dann, wenn der Täter einen leicht zu transportierenden Gegenstand an sich gebracht hat, ihm jedenfalls dann die ausschließliche Sachherrschaft im Sinne einer vollendeten Wegnahme zuweist, wenn er den umschlossenen Herrschaftsbereich des (ursprünglichen) Gewahrsamsinhabers, z.B. das Ladenlokal, verlassen hat (…vgl. BGHR StGB, § 242 I Wegnahme 1; BGH, NStZ 2008, 624, 625).
- BGH, 18.09.2019 - 2 StR 187/19
Raub (Wegnahme: Aufhebung des Gewahrsams, unauffällige, leicht bewegliche …
Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den Anschauungen des täglichen Lebens; die Erlangung gesicherten oder gefestigten Gewahrsams ist nicht erforderlich (st. Rspr.; vgl. nur Senat, Beschluss vom 6. Oktober 1961 - 2 StR 289/61, BGHSt 16, 271, 273; BGH, Urteil vom 26. Juni 2008 - 3 StR 182/08, NStZ 2008, 624, 625;… vom 6. März 2019 - 5 StR 593/18, juris Rn. 4 f.). - AG Berlin-Tiergarten, 16.10.2008 - 257 Ls 16/08
Aneignung eines Mobiltelefons: Strafbarkeit einer Gewahrsamserlangung durch …
Bei kleinen Gegenständen - hier einem modernen Mobiltelefon - erfolgt ein vollständiger Gewahrsamswechsel nämlich grundsätzlich bereits mit Ergreifen des Gegenstands (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2008, - 3 StR 182/08 -, zitiert nach juris). - BGH, 04.05.2022 - 6 StR 628/21
Besonders schwerer Raub (Wegnahme: Gewahrsam; Vollendung und Beendigung: …
- LG Mönchengladbach, 03.09.2014 - 32 Ns 18/14
Vorbereitungshandlung; Versuch; unmittelbares Ansetzen zum Gewahrsamsbruch
- BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11
Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung …
- LG Düsseldorf, 10.03.2016 - 11 O 317/13
Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit dem …
- BGH, 29.03.2011 - 1 StR 682/10
Zutreffende Ablehnung der Unterbringung des Beschuldigten in einem …
- AG Rudolstadt, 07.02.2012 - 380 Js 10174/11
Anwendung des Jugendstrafrechts auf Heranwachsende: Gewalt- oder Roheitsdelikt …
Rechtsprechung
BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 213 StGB; § 46 Abs. 3 StGB; § 354 Abs. 1a StPO
Minder schwerer Fall des Totschlages (affektive Aufladung; hirnorganische Erkrankung; Misshandlung; schwere Beleidigung: Reizung ohne eigene Schuld zum Zorn; Beweiswürdigung); Doppelverwertungsverbot (keine Strafschärfung wegen Handelns mit direktem Vorsatz beim ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Prüfung von Rechtsfehlern des Tatrichters durch das Revisiongerichts auf Grund der Sachrüge; Strafschärfende Verwertung des direkten Tötungsvorsatzes eines Angeklagten als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)
- Judicialis
StGB § 21; ; StGB § 46 Abs. 3; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 213
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 46 Abs. 3 § 212 Abs. 1
Strafschärfende Berücksichtigung des direkten Tötungsvorsatzes - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 624
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05
Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung
Auszug aus BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08
Die bei verfassungskonformer Auslegung erforderlichen Voraussetzungen für eine Entscheidung des Revisionsgerichts nach dieser Vorschrift (vgl. dazu BVerfG NStZ 2007, 598) liegen vor. - BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98
Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche …
Auszug aus BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08
Das Revisionsgericht kann auf Grund der Sachrüge nur prüfen, ob dem Tatrichter hierbei Rechtsfehler unterlaufen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33 m. N.). - BGH, 01.12.1989 - 2 StR 555/89
Strafschärfende Berücksichtigung direkten Tötungsvorsatzes
Auszug aus BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08
Daher verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98).
- BGH, 17.09.1990 - 3 StR 313/90
Strafschärfende Würdigung des Handelns des Angeklagten mit direktem Vorsatz und …
Auszug aus BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08
Daher verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98). - BGH, 16.09.1986 - 4 StR 457/86
Doppelte Verwertung des Tatbestandsmerkmals des Tötungsvorsatzes zu Lasten des …
Auszug aus BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08
Daher verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98). - BGH, 30.07.1998 - 4 StR 346/98
Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot bei der Strafzumessung
Auszug aus BGH, 14.08.2008 - 4 StR 223/08
Daher verstößt es gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher strafschärfend verwertet wird (…vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4; Senatsbeschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98).
- BGH, 01.06.2016 - 2 StR 150/15
Anfrageverfahren; Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung der Absicht …
Der Tatbestand des Totschlags setze vorsätzliche Tatbegehung voraus, deren "Regelfall' die Tötung mit direktem Vorsatz sei (BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77 -, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624).c) Zwar wird die Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung von Tötungsabsicht auch damit begründet, dass es sich in beiden Spielarten des dolus directus Absicht und Wissentlichkeit um den "Regelfall' des Totschlags im Sinne des § 212 StGB handele, der dem Gesetzgeber bei Schaffung des Strafrahmens für die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen vor Augen gestanden habe (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8: "normativer Regelfall'; Senat…, Beschluss vom 25. Juni 2015 - 2 StR 83/15, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 7; BGH, Beschluss vom 19. März 2009 - 4 StR 53/09, NStZ 2009, 564, 565; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624; BGH, Beschluss vom 3. Februar 2004 - 4 StR 403/03, juris; BGH, Beschluss vom 30. Juli 1998 - 4 StR 346/98, NStZ 1999, 23; Senat, Beschluss vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72; Senat…, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH, Beschluss vom 15. November 1983 - 3 StR 447/83, EzSt StGB § 212 Nr. 7; BGH, Beschluss vom 13. Mai 1981 - 3 StR 126/81, NJW 1981, 2204; BGH, Beschluss vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77, juris; BGH, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris).
- BGH, 10.01.2018 - 2 StR 150/15
Strafzumessung (Tötungsabsicht als strafschärfender Umstand: gebotene …
Der Tatbestand des Totschlags setze vorsätzliche Tatbegehung voraus, deren "Regelfall' die Tötung mit direktem Vorsatz sei (Senat…, Beschluss vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; BGH…, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 3 StR 369/77, juris Rn. 6; BGH, Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624). - BGH, 28.06.2012 - 2 StR 61/12
Doppelverwertungsverbot und Strafschärfung beim Totschlag (direkter Vorsatz; …
Ergänzend bemerkt der Senat: Zwar verstößt es in der Regel gegen das Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB, wenn der Umstand, dass der Angeklagte mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt hat, als solcher straferschwerend verwertet wird, weil damit nur der Normalfall des § 212 StGB gekennzeichnet wird (… BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1, 3, 4, 5; BGH NStZ 2008, 624;… aA S/S/WStGB/ Eschelbach § 46 Rn. 185). - BGH, 24.03.2021 - 4 StR 20/21
Grundsätze der Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot: strafschärfende Wertung …
Die isolierte strafschärfende Wertung von dolus directus (Wissentlichkeit) verstößt ungeachtet der Frage, ob direkt vorsätzliches Handeln als (normativer) Regelfall (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8;… vom 1. Dezember 1989 - 2 StR 555/89, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 3; jeweils für § 212 StGB; ablehnend BGH, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 ARs 22/16, NStZ-RR 2017, 238) oder als typischer Fall der Tatbestandsverwirklichung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. April 1987 - GSSt 1/86, BGHSt 34, 345, 351;… vom 25. Februar 1997 - 4 StR 409/96 Rn. 8; vom 23. Oktober 1992 - 2 StR 483/92, StV 1993, 72 …und vom 8. Februar 1978 - 3 StR 425/77 Rn. 3) anzusehen ist, gegen § 46 Abs. 3 StGB (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2015 - 5 StR 355/15, NStZ-RR 2016, 8; Urteil vom 14. August 2008 - 4 StR 223/08, NStZ 2008, 624 …und Beschluss vom 17. September 1990 - 3 StR 313/90, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 4).